Rudolf Hanslik (1907-1982)

Der Sohn des Wiener Volksschullehrers Rudolf Hanzlik und seiner Frau Hermine (geb. Willvonseder) begann als ausgebildeter Violinist ein Studium der Musikwissenschaften, wechselte aber zur Klassischen Philologie, worin er 1929 bei Radermacher mit der Dissertation „Themis und Dike“ promoviert wurde. In den nächsten Jahren arbeitete er als Gymnasiallehrer am Akademischen Gymnasium und schrieb zahlreiche prosopographische Artikel für die RE. Auch während des Zweiten Weltkriegs (und in amerikanischer Kriegsgefangenschaft) publizierte er Forschungsberichte. Seine erste Habilitationsschrift verbrannte in dieser Zeit. Habilitiert wurde er 1947 mit Prolegomena zu einer Edition von Cassiodors Historia Ecclesiastica Tripartita, womit er die Arbeit des gefallenen Walter Jacob vollendete. 1951 wurde Hanslik ao., 1960 o. Prof., 1968/1969 Dekan der (damaligen) Philosophischen Fakultät und war über viele Jahre Vorsitzender der Lehramtsprüfungskommission. Hanslik war besonders als Textkritiker tätig: Hervorzuheben sind etwa die Editionen der Regula Benedicti (1960, 2. Aufl. 1977), die von Johannes XXIII. mit dem päpstlichen Silvesterorden ausgezeichnet wurde, und des Properz (1979), von 1964 bis zu seinem Tod war er auch als wirkliches Mitglied der ÖAW, Obmann des CSEL und initiierte Ausgaben zu Ambrosius und Augustinus. Kurz vor seiner Emeritierung ließ er seine Venia auf Spät- und Mittellatein erweitern, womit er die bereits von einzelnen Vorgängern in die Wege geleitete Öffnung des Instituts auf nachantike Epochen der Latinität institutionalisierte.