Anerkennungen

 

Positive Leistungen, die in anderen Studienrichtungen oder auf anderen Universitäten absolviert wurden, können für das eigene Studium angerechnet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (die Leistungen müssen formal, inhaltlich und um­fang­mäß­ig gleichwertig zu jenen im Studienplan vorgesehenen Prüfungsleistungen sein).

 

Nach Absprache mit SSSt/SPL reichen Sie per Mail ( ausschließlich via u:account) in der StudienServiceStelle folgende Unterlagen ein:

  • den ausgefüllten An­trag für die Ausstellung des Bescheides über die Anerkennung
  • semesteraktuelles Studienblatt
  • aktuelles Sammelzeugnis (für interne Anerkennungen) oder eine Kopie des Zeugnisses der erbrachten Leistungen - wenn notwendig, mit einer beglaubigten Übersetzung der Unterlagen (für Anerkennungen extern erbrachter Leistungen)

Nach Überprüfung und Genehmigung durch die Studienprogrammleitung wird  ein elektronischer Anerkennungsbescheid  ausgestellt (max. Dauer: zwei Monate, lt. § 78, Abs. 10 UG 2002; in der Regel aber weniger). Der beantragte Bescheid auf Anerkennung wird Ihnen per Mail auf Ihren u:net Account zugestellt - eine physische Abholung ist nicht erforderlich.

Der Bescheid wird rechtskräftig 34 Tage nach der Zusendung; ab diesem Zeitpunkt scheinen die anerkannten Leistungen in Ihrem elektronischen Prüfungspass und Ihrem Sammelzeugnis auf. Sollten Sie die Leistungen schon früher in Ihrem Sammelzeugnis benötigen, haben Sie die Möglichkeit, einen Rechtsmittelverzicht abzugeben: Bitte schicken Sie diesen per E-Mail über Ihren u:account an sss.klassphil@univie.ac.at. Der Bescheid wird dann ab dem Datum des Rechtsmittelverzichts rechtskräftig und die Leistungen für Ihren elektronischen Prüfungspass und Ihr Sammelzeugnis freigegeben.

ACHTUNG: Der Anerkennungsbescheid ist ein rechtsgültiges Dokument und muss aufbewahrt werden. Beim Abschluss des Studiums (bzw. bei der Einreichung des Prüfungspasses) müssen die Anerkennungsbescheide (inkl. für Erweiterungscurricula) nachgewiesen werden.