LATEIN-ERGÄNZUNGSPRÜFUNG

 

Allgemeines zur Latein-Ergänzungsprüfung ("Latinum")

Für einige Studienrichtungen sind - zusätzlich zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen - auch Lateinkenntnisse in einer bestimmten Form nachzuweisen: die Absolvierung einer Latein-Ergänzungsprüfung an der Universität Wien ist vorgeschrieben, wenn keine Lateinkenntnisse, erworben an einer Schule bzw. einer höheren Bildungseinrichtung, nachgewiesen werden können.

Da es sich bei der Latein-Ergänzungsprüfung formal um eine Studienvoraussetzung handelt (die aber im Lauf des Studiums nachgebracht wird), darf die Latein-Ergänzungsprüfung NICHT die letzte Prüfung im Studium sein. Empfehlenswert ist auf jeden Fall, sich möglichst früh im Studium um die Erfüllung dieser Voraussetzung zu kümmern. 

Zur Vorbereitung auf die Latein-Ergänzungsprüfung werden am Institut für Klassische Philologie, Mittel- und Neulatein Vorbereitungskurse angeboten. Für einige Studienrichtungen (Rechtswissenschaften, Pharmazie, Medizin, Veterinärmedizin) gibt es fachspezifische Lateinkurse, die als Lateinnachweis nur in der jeweiligen Studienrichtung angerechnet werden können (Informationen dazu erhalten Sie in den zuständigen Studien Service Centers).  

 

Neuer Modus für die Ergänzungsprüfung aus Latein ab Juni 2025

An der Universität Wien läuft die Ergänzungsprüfung aus Latein beginnend mit dem Prüfungstermin im Juni 2025 nach einem neuen Modus ab:

Was ändert sich? 

An Stelle von einzelnen Terminen für die Ergänzungsprüfung (für die die Universität auf Grund der gesetzlichen Vorschriften keine ECTS vergeben darf) bietet die Universität Wien (SPL Altertumswissenschaften) beginnend mit dem Prüfungstermin im Juni 2025 Lehrveranstaltungsprüfungen zu den Latein-Vorbereitungskursen „Einführung in das Latein I“ (6 ECTS, 6 SWS) und  „Einführung in das Latein II“ (6 ECTS, 6 SWS) an.

Die Lehrveranstaltungsprüfung zur Vorlesung „Einführung in das Latein I“ ist freiwillig abzulegen (als Kontrolle der erworbenen Kenntnisse bzw. für die Erhaltung von 6 ECTS in der Prüfungsaktivität).

Wenn die Lehrveranstaltungsprüfung zur Vorlesung „Einführung in das Latein II“ absolviert wird, wird diese Leistung als Ergänzungsprüfung aus Latein angerechnet und in den Studierendendaten eigetragen. Das ist danach auf dem Studienblatt (als Download in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente zu finden) ersichtlich: dort scheint kein Vermerk mehr auf, dass die Latein-Ergänzungsprüfung noch abzulegen ist. Sollte das nicht automatisch passieren, wenden Sie sich bitte an das zuständige StudienServiceCenter (Philologisch-Kulturwissenschaftliches SSC). 

 

Ihre Vorteile 

  • Die absolvierte Lehrveranstaltungsprüfung zur Vorlesung „Einführung in das Latein II“ wird mit 6 ECTS am Sammelzeugnis ausgewiesen. Diese zählen z. B. für die Erfüllung der „Mindeststudienleistung“ oder für die Prüfungsaktivität (aber nicht im Rahmen einer „Alternativen Erweiterung“ oder als Wahlbereich zu verwenden!).
  • Falls Sie freiwillig auch die Lehrveranstaltungsprüfung zur Vorlesung „Einführung in das Latein I“ absolvieren, erhalten Sie weitere 6 ECTS. Obwohl diese Lehrveranstaltungsprüfung nicht als Ergänzungsprüfung angerechnet wird, zählen die 6 ECTS ebenfalls z.B. für die Erfüllung der „Mindeststudienleistung“ oder für die Prüfungsaktivität (aber nicht im Rahmen einer „Alternativen Erweiterung“ oder als Wahlbereich zu verwenden!).
  • Diese Lehrveranstaltungsprüfungen stehen (auf freiwilliger Basis) auch für jene Studierenden offen, die keinen Lateinnachweis erbringen müssen. Lehrveranstaltungsprüfungen mit ECTS haben gegenüber Ergänzungsprüfungen ohne ECTS für Studierende den Vorteil, dass diese erfahrungsgemäß leichter anderswo angerechnet werden können als (nicht am Sammelzeugnis vermerkte) Ergänzungsprüfungen ohne ECTS. Ob eine Anerkennung möglich ist oder nicht, entscheidet allerdings stets die Zielinstitution/die Ziel- Studienprogrammleitung. 

 

Was bleibt unverändert?

  • Unverändert gegenüber bisher bleibt, für welche Studien die Erbringung einer Ergänzungsprüfung aus Latein vorgeschrieben ist. Dies wird nicht von der Universität Wien selbst festgelegt, sondern ist durch eine Verordnung des Bundesministers (Universitätsberechtigungsverordnung – UBVO 1998) vorgegeben.
  • Unverändert gegenüber bisher bleibt, dass jedenfalls für jene Studien, für die die Erbringung einer Ergänzungsprüfung aus Latein vorgeschrieben ist, die ECTS der Vorlesungsprüfungen aus „Einführung in das Latein I“ und „Einführung in das Latein II“ nicht zu jenen 180 ECTS zählen, die für den Abschluss des Bachelorstudiums erforderlich sind. Für diese Studien ist es daher insbesondere auch nicht möglich, die Vorlesungsprüfungen aus „Einführung in das Latein I“ und „Einführung in das Latein II“ im Rahmen einer „Alternativen Erweiterung“ zu verwenden.
  • Unverändert gegenüber bisher bleibt, dass für die Anmeldung zu den Vorlesungsprüfungen zum Prüfungstermin eine aufrechte Zulassung zu einem Studium an der Universität Wien (zu einem ordentlichen Studium, zu einem außerordentlichen Studium wie z. B. zum studienbeitragspflichtigen außerordentlichen Studium „Besuch einzelner Lehrveranstaltungen“ oder eine Mitbelegung) erforderlich ist.
  • Unverändert gegenüber bisher bleibt, dass die Ergänzungsprüfung aus Latein vor der letzten Studienleistung des Bachelorstudiums (für die Diplomstudien Katholische Fachtheologie und Rechtswissenschaften: vor der letzten Studienleistung des ersten Studienabschnitts) absolviert werden muss. Die Ergänzungsprüfung darf daher nicht die letzte Prüfung sein. Die Lehrveranstaltungsprüfung zur Vorlesung „Einführung in das Latein II“ sollte daher frühzeitig im Studium absolviert werden.
  • Unverändert gegenüber bisher bleibt, dass die Universität Wien für Studierende des Diplomstudiums Rechtswissenschaften und der Bachelorstudien Internationale Rechtswissenschaften sowie Pharmazie fachspezifische Lehrveranstaltungen für den Lateinnachweis anbietet. Diese werden als Ergänzungsprüfung aus Latein nur für Rechtswissenschaften/Internationale Rechtswissenschaften bzw. Pharmazie angerechnet, aber nicht auch für andere Studien, für die ein Lateinnachweis erforderlich ist. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des StudienServiceCenter Rechtswissenschaften bzw. des StudienServiceCenter Pharmazie.
  • Unverändert gegenüber bisher bleibt, dass als Alternative zur Ablegung der Ergänzungsprüfung an der Universität Wien die Möglichkeit besteht, eine Zusatzprüfung aus Latein an einer höheren Schule gemäß § 41 oder § 42 Abs. 13 Schulunterrichtsgesetz abzulegen. Falls Sie daran Interesse haben, bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an eine Bildungsdirektion, z. B. an die Bildungsdirektion für Wien.
  • Unverändert gegenüber bisher bleibt, dass als Alternative zu dem für Studierende der Universität Wien kostenfreien Angebot der SPL Altertumswissenschaften (das sind die oben genannten Vorlesungen „Einführung in das Latein I“ und „Einführung in das Latein II“) das Sprachenzentrum der Universität Wien ein kostenpflichtiges Vorbereitungsangebot zur Vorbereitung auf die Vorlesungsprüfungen bereitstellt.