Validierung von beruflichen und außerberuflichen Qualifikationen

 

Ab 1.10.2022 können berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem "nicht-formalen" Bereich (wie private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung) sowie aus dem "informellen" Bereich (wie beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) nach Durchführung einer Validierung der Lernergebnisse anerkannt werden. Genaue Informationen über die Validierung-Rahmenbedingungen sind auf der Homepage des Büro Studienpräses zu finden.

 

Ablauf der Validierung 


 

        Informationen zum weiteren Ablauf 

 

Validierung wurde durch die SPL bestätigt 

  • Füllen Sie entsprechend der Validierung den korrekten Antrag auf Anerkennung aus.
  • Übermitteln Sie den Anerkennungsantrag, sowie das Formular „Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen“ (das vom SPL bestätigt wurde) per Mail (u:account) an die StudienServiceStelle.
  • Die StudienServiceStelle wird die Anerkennung durchführen und Ihnen den Anerkennungsbescheid per Mail (auf Ihren u:account) zukommen lassen.

Achtung: Der Prozess der Anerkennung kann ab Antragstellung (der Anerkennung, nicht der Validierung) bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen. 

 

Validierung kann nicht erfolgen

Die beantragte Qualifikation kann nicht anerkannt werden und die LV/Prüfung ist laut Curriculum zu absolvieren.

 

Weitere Maßnahmen werden von der SPL angeordnet

  1. SPL/StudienServiceStelle übermittelt die Information über die Maßnahmen, die absolviert werden, an die*den betreffende*n Lehrende*n und die*den Studierende*n.
  2. Studierende kontaktiert die*den Lehrende*n und vereinbart einen Termin.
  3. Lehrende*r schickt das ausgefüllte Protokoll mit dem Ergebnis der absolvierten Maßnahmen an die  StudienServiceStelle.
  4. SPL trifft Entscheidung, ob Validierung erfolgen kann oder nicht.