Validierung von beruflichen und außerberuflichen Qualifikationen
Ab 1.10.2022 können berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem "nicht-formalen" Bereich (wie private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung) sowie aus dem "informellen" Bereich (wie beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) nach Durchführung einer Validierung der Lernergebnisse anerkannt werden. Genaue Informationen über die Validierung-Rahmenbedingungen sind auf der Homepage des Büro Studienpräses zu finden.
Ablauf der Validierung
- Füllen Sie das Formular zur Validierung elektronisch aus und signieren Sie (Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für das Validierungsformular)
- Übermitteln Sie das Formular inkl. aller erforderlichen Unterlagen elektronisch per E-Mail (u:account) an die StudienServiceStelle.
- Der Validierungsantrag wird dann von der zuständigen SPL überprüft.
- Das Ergebnis und die weiteren Schritte der Validierung werden Ihnen per Mail (u:account) übermittelt.
Informationen zum weiteren Ablauf
Validierung wurde durch die SPL bestätigt
- Füllen Sie entsprechend der Validierung den korrekten Antrag auf Anerkennung aus.
- Übermitteln Sie den Anerkennungsantrag, sowie das Formular „Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen“ (das vom SPL bestätigt wurde) per Mail (u:account) an die StudienServiceStelle.
- Die StudienServiceStelle wird die Anerkennung durchführen und Ihnen den Anerkennungsbescheid per Mail (auf Ihren u:account) zukommen lassen.
Achtung: Der Prozess der Anerkennung kann ab Antragstellung (der Anerkennung, nicht der Validierung) bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen.
Validierung kann nicht erfolgen
Die beantragte Qualifikation kann nicht anerkannt werden und die LV/Prüfung ist laut Curriculum zu absolvieren.
Weitere Maßnahmen werden von der SPL angeordnet
- SPL/StudienServiceStelle übermittelt die Information über die Maßnahmen, die absolviert werden, an die*den betreffende*n Lehrende*n und die*den Studierende*n.
- Studierende kontaktiert die*den Lehrende*n und vereinbart einen Termin.
- Lehrende*r schickt das ausgefüllte Protokoll mit dem Ergebnis der absolvierten Maßnahmen an die StudienServiceStelle.
- SPL trifft Entscheidung, ob Validierung erfolgen kann oder nicht.