Validierung von beruflichen und außerberuflichen Qualifikationen

 

Ab 1.10.2022 können berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem "nicht-formalen" Bereich (wie private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung) sowie aus dem "informellen" Bereich (wie beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) nach Durchführung einer Validierung der Lernergebnisse anerkannt werden. Genaue Informationen über die Validierung-Rahmenbedingungen sind auf der Homepage des Büro Studienpräses zu finden.

 

Ablauf der Validierung 


 

        Informationen zum weiteren Ablauf 

 

Validierung wurde durch die SPL bestätigt 

  • Füllen Sie entsprechend der Validierung den korrekten Antrag auf Anerkennung aus.
  • Übermitteln Sie den Anerkennungsantrag, sowie das Formular „Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen“ (das vom SPL bestätigt wurde) per Mail (u:account) an die StudienServiceStelle.
  • Die StudienServiceStelle wird die Anerkennung durchführen und Ihnen den Anerkennungsbescheid per Mail (auf Ihren u:account) zukommen lassen.

Achtung: Der Prozess der Anerkennung kann ab Antragstellung (der Anerkennung, nicht der Validierung) bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen. 

 

Validierung kann nicht erfolgen

Die beantragte Qualifikation kann nicht anerkannt werden und die LV/Prüfung ist laut Curriculum zu absolvieren.

 

Weitere Maßnahmen werden von der SPL angeordnet

  1. SPL/StudienServiceStelle übermittelt die Information über die Maßnahmen, die absolviert werden, an die*den betreffende*n Lehrende*n und die*den Studierende*n.
  2. Studierende kontaktiert die*den Lehrende*n und vereinbart einen Termin.
  3. Lehrende*r schickt das ausgefüllte Protokoll mit dem Ergebnis der absolvierten Maßnahmen an die  StudienServiceStelle.
  4. SPL trifft Entscheidung, ob Validierung erfolgen kann oder nicht.

 

Fristen (für alle Anerkennungen zu beachten)

Die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen, die vor der Zulassung des Studiums, für das anerkannt werden soll, absolviert wurden, ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters ab der Erstzulassung zu beantragen.

Der Antrag auf Validierung muss innerhalb dieser Zwei-Semester-Frist gestellt werden, um eine fristgerechte Anerkennung danach zu ermöglichen. Nach Ablauf der Zwei-Semester-Frist ist eine Validierung und anschließende Anerkennung nicht mehr zulässig