Abschlussarbeiten und -prüfungen im Masterstudien (MA/MEd)

 

 

Masterarbeit

Die notwendige Dokumentation und alle Informationen bzgl. Masterarbeit  finden Sie auf der Seite des zuständigen StudienServiceCenters.

 

Abschlussprüfung

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • alle im Curriculum vorgesehene Lehrveranstaltungen und Prüfungen wurden schon positiv absolviert.
  • der Prüfungspass wurde in der StudienServiceStelle eingereicht (s. Unterlagen in Studienabschlüsse)
  • das Gutachten Ihrer Masterarbeit wurde von Ihre/r BeutreuerIn an das SSC weitergeleitet 
  • Ihre Note wurde im System eingetragen.

Dann können Sie sich am Phil.-Kult. SSC für die mündliche Abschlussprüfung anmelden.

 

Masterstudium Lehramt

Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung müssen vorher alle drei Prüfungspässe (inkl. Pädagogik) abgeschlossen und bestätigt worden sein und die Masterarbeit beurteilt sein.

Die Abschlussprüfung muss spätestens 14 Tage vor dem Termin im SSC angemeldet werden.

WICHTIG: Im MEd werden die Abschlussunterlagen von dem zuständigen SSC (in dem UF, in welchem die Masterarbeit absolviert wurde) nach der Masterprüfung ausgestellt. Verständigung erfolgt per E-Mail auf die u:account Adresse.